Aufgabe der Anwendung ist es, den Entscheidungsträgern und Sachbearbeitern durch einfache Such- und Auswertekriterien einen schnellen Überblick über Lage und aktuellen Bearbeitungsstand aller Bebauungspläne zu ermöglichen.
Durch gleichzeitige Visualisierung von Versorgungseinrichtungen wie Kanal, Strom, Gas oder Wasser, dem amtlichem Gebäudebestand, Luftbildern und weiteren Informationen wird der Nutzer für Planungszwecke effektiv unterstützt. In den Bebauungsplänen sind die planungsrechtlichen und gestalterischen Vorschriften nach dem Baugesetzbuch BauGB bzw. der Landesbauordnung LBO für die einzelnen Grundstücke enthalten.
Im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans sind für Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 30 BauGB die dargestellten zeichnerischen Festsetzungen sowie die planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen aus Textteil und Legende einzuhalten. Deshalb können zur Planzeichnung auch Textteil und Legende direkt eingeblendet werden.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanentwurfs ist ein Bauvorhaben nach § 33 BauGB zulässig, wenn die dort dargestellten künftigen Festsetzungen eingehalten werden und bestimmte Verfahrensschritte schon durchgeführt worden sind. Diese Informationen über die Verfahrensschritte sind ebenfalls abrufbar. Außerdem können weitere Dokumente zum Bebauungsplan (z.B. die Begründung) als Anhang abgelegt bzw. angezeigt werden.
Platzierung der Nutzungsschablonen zu den Bauflächen
Bei der grafischen Erfassung des Plans stehen zahlreiche Hilfsfunktionen zur Verfügung. Unter anderem können die Verschneidung, Kleinpunktberechnung, Parallelverfolgung und Hilfslinien für die Konstruktion verwendet werden.
Auch über die WEB-Oberfläche können neben der Planzeichnung auch Textteil und Legende direkt eingeblendet werden. denn ein Bauvorhaben ist nur zulässig, wenn die dort dargestellten künftigen Festsetzungen eingehalten werden und bestimmte Verfahrensschritte schon durchgeführt worden sind.

Es können weitere Dokumente zum Bebauungsplan wie Begründung oder Gutachten als Anhang abgelegt bzw. angezeigt werden.

Neben der grafischen Planzeichnung sind die planungsrechtlichen und gestalterischen Vorschriften von großer Bedeutung. Im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans sind die dargestellten zeichnerischen Festsetzungen sowie die planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen aus Textteil und Legende einzuhalten.
Daher ist die Erfassung und Pflege aller textlichen Bestandteile von großer Wichtigkeit, um diese Informationen später abrufen zu können. Mit einem eigenständigen Dienstprogramm unter GTI/RDB® können diese Daten erfasst werden; dazu gehört auch die Verwaltung der textlichen Informationen von Bebauungsplanverfahren und Plänen.
Als Fachdaten des Planverfahrens können erfasst werden:
Die Bearbeitung des textlichen Teils wird durch zwei Merkmale vereinfacht:
Individuell kann man auch aus dem textlichen Fachdatenbestand ausgewählte Feldinhalte zusammenstellen, auslesen und automatisch an ein Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogramm zur weiteren Bearbeitung oder Druckausgabe übergeben.
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